Für Fahrzeughalter
Vermittlungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten, wenn Verbraucher oder andere Fahrzeughalter über schrottautomarkt.de unverbindlich Angebote gewerblicher Autoverwerter anfragen.
1. Anbieter und Rolle der Plattform
Anbieter der Plattform ist die MDC Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) i. G., Reichsstraße 81, 14052 Berlin, E-Mail: info@schrottautomarkt.de (nachfolgend „SchrottautoMarkt“).
SchrottautoMarkt vermittelt Fahrzeuganfragen und Angebote. Wir werden weder Käufer, Verkäufer, Halter noch Verwerter des Fahrzeugs. Ein späterer Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Fahrzeughalter und Verwerter zustande.
2. Nutzungsvoraussetzungen
Eine Anfrage darf nur stellen, wer volljährig und Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Verfügung darüber wirksam berechtigt ist. Die Angaben zum Fahrzeug, seinem Zustand, Standort und zu vorhandenen Unterlagen müssen vollständig und nach bestem Wissen richtig sein. Rechte Dritter dürfen durch Angaben oder Fotos nicht verletzt werden.
3. Ablauf der Vermittlung
Nach Eingang prüfen wir die Anfrage und können geeigneten gewerblichen Verwertern die Fahrzeug- und Standortangaben sowie freiwillig übermittelte Fotos zur Angebotserstellung bereitstellen. Kontaktdaten werden erst an den Verwerter übermittelt, dessen Angebot der Fahrzeughalter auswählt.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Angeboten, einen bestimmten Preis, eine bestimmte Bearbeitungszeit oder eine erfolgreiche Vermittlung.
4. Angebote und Fahrzeugprüfung
Die über die Plattform angezeigten Angebote beruhen auf den Angaben des Fahrzeughalters. Die Auswahl eines Angebots bestätigt lediglich die gewünschte Kontaktvermittlung und gestattet die Freigabe der Kontaktdaten. Sie begründet noch keinen Kauf- oder Verkaufsvertrag.
Der endgültige Ankauf, der Kaufpreis, die Abholung, Übergabe, Abmeldung und Verwertung werden unmittelbar mit dem ausgewählten Verwerter vereinbart. Weicht der tatsächliche Fahrzeugzustand erheblich von den übermittelten Angaben ab, können die Parteien den Kaufpreis neu verhandeln oder vom Abschluss Abstand nehmen.
5. Kosten
Die Nutzung von SchrottautoMarkt ist für Fahrzeughalter kostenlos. Kosten können nur aus einer gesonderten Vereinbarung direkt zwischen Fahrzeughalter und Verwerter entstehen. Solche Vereinbarungen werden nicht im Namen von SchrottautoMarkt geschlossen.
6. Rücknahme einer Anfrage
Eine Fahrzeuganfrage kann bis zum Abschluss eines direkten Vertrags jederzeit per E-Mail an info@schrottautomarkt.de zurückgenommen werden. Bereits rechtmäßig an Verwerter übermittelte Daten oder bereits veranlasste Kontaktaufnahmen können dadurch nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden.
7. Verfügbarkeit und Missbrauch
Wir bemühen uns um einen zuverlässigen Plattformbetrieb, schulden jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Anfragen können bei falschen Angaben, Missbrauch, Rechtsverstößen oder begründeten Zweifeln an der Verfügungsberechtigung abgelehnt oder entfernt werden.
8. Haftung
SchrottautoMarkt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
SchrottautoMarkt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben oder Erklärungen von Fahrzeughaltern und Verwertern sowie nicht für die ordnungsgemäße Durchführung eines zwischen ihnen geschlossenen Vertrags.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Weitergabe an Verwerter enthält unsere Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen und Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Wir sind nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Fassung: 23. August 2026