Gewerbliche Partner
Partnerbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme gewerblicher Autoverwerter am Partnernetzwerk von SchrottautoMarkt. Individuell vereinbarte Konditionen ergänzen diese Bedingungen und gehen bei Abweichungen vor.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist die MDC Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) i. G., Reichsstraße 81, 14052 Berlin, E-Mail: info@schrottautomarkt.de (nachfolgend „SchrottautoMarkt“).
Das Partnernetzwerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die zur gewerblichen Tätigkeit und ordnungsgemäßen Übernahme beziehungsweise Verwertung der angebotenen Fahrzeuge berechtigt sind.
2. Registrierung, Prüfung und Vertragsschluss
Die Registrierung ist ein Antrag auf Teilnahme und zunächst kostenlos. SchrottautoMarkt kann Unternehmens-, Register-, Steuer- und Fachnachweise anfordern und eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ein kostenpflichtiger Partnervertrag kommt erst zustande, nachdem die individuellen Konditionen vereinbart wurden und SchrottautoMarkt das Partnerkonto ausdrücklich freigeschaltet hat. Die monatliche Grundgebühr beginnt mit der Freischaltung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
3. Leistungen von SchrottautoMarkt
SchrottautoMarkt stellt geeignete Fahrzeuganfragen bereit, ermöglicht die Abgabe von Angeboten und leitet ausgewählte Angebote an Fahrzeughalter weiter. Wählt ein Fahrzeughalter ein Angebot aus, werden die Kontaktdaten für diesen Partner freigeschaltet.
SchrottautoMarkt schuldet weder eine Mindestzahl von Anfragen oder Leads noch einen bestimmten Umsatz oder einen erfolgreichen Fahrzeugankauf.
4. Pflichten des Partners
Der Partner hält seine Unternehmens-, Kontakt-, Nachweis- und Abholdaten aktuell. Er bearbeitet Anfragen professionell, hält gesetzliche Vorgaben zur Übernahme, Beförderung, Stilllegung und Verwertung ein und stellt erforderliche Nachweise aus.
Angebote müssen ernsthaft, nachvollziehbar und auf Grundlage der bereitgestellten Fahrzeugdaten abgegeben werden. Eine nachträgliche Preisanpassung ist nur zulässig, wenn sich bei der Prüfung eine wesentliche, zuvor nicht erkennbare Abweichung ergibt. Diese ist dem Fahrzeughalter verständlich zu erläutern.
5. Vertragsbeziehung zum Fahrzeughalter
Der Kaufvertrag über das Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen Fahrzeughalter und Partner zustande. Die Auswahl eines Angebots auf der Plattform ist noch kein Kaufvertrag. Prüfung, endgültiger Ankaufspreis, Übergabe, Abholung und weitere Durchführung werden unmittelbar zwischen den Parteien abgestimmt.
6. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung kann aus einer monatlichen Grundgebühr, einer volumenabhängigen Leadgebühr und einer erfolgsabhängigen Vergütung bestehen. Die konkreten Nettobeträge, Staffelungen und Prozentsätze werden individuell vereinbart und im Partnerkonto oder in der Freischaltungsbestätigung ausgewiesen. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Eine Leadgebühr entsteht, sobald ein Fahrzeughalter das Angebot des Partners auswählt und SchrottautoMarkt dessen Kontaktdaten für diesen Partner freischaltet. Einladung, Einsicht in eine Anfrage und reine Angebotsabgabe lösen keine Leadgebühr aus.
Die Erfolgsvergütung entsteht bei tatsächlichem Ankauf des vermittelten Fahrzeugs. Grundlage ist der endgültige Bruttoankaufspreis. Der Partner meldet Ankauf und Kaufpreis innerhalb von drei Werktagen. Dies gilt auch, wenn der Ankauf innerhalb von zwölf Monaten nach Kontaktfreigabe unmittelbar oder über ein verbundenes Unternehmen erfolgt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bis zu einer späteren technischen Automatisierung erfolgt die Rechnungsstellung außerhalb des Partnerkontos.
7. Leadgutschriften
Eine Leadgutschrift kann nur verlangt werden, wenn die freigeschalteten Kontaktdaten nachweislich falsch oder objektiv unbrauchbar sind und der Partner dies innerhalb von drei Werktagen nach Freischaltung in Textform meldet. SchrottautoMarkt darf einen angemessenen Nachweis verlangen.
Keine Gutschrift erfolgt insbesondere, wenn der Fahrzeughalter seine Meinung ändert, ein anderes Angebot bevorzugt, das Fahrzeug abweichend beschrieben wurde, keine Einigung über den endgültigen Preis zustande kommt oder eine Abholung aus Gründen scheitert, die nicht in fehlerhaften Kontaktdaten liegen.
8. Laufzeit und Kündigung
Der Partnervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Angefangene Kalendermonate werden bei erstmaliger Freischaltung oder Vertragsende zeitanteilig berechnet. Bereits entstandene Lead- und Erfolgsvergütungen bleiben geschuldet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. SchrottautoMarkt kann den Zugang insbesondere bei Zahlungsverzug, falschen Nachweisen, missbräuchlicher Nutzung, Umgehung der Abrechnung oder erheblichen Verstößen vorläufig sperren.
9. Vertraulichkeit und Datenverwendung
Fahrzeug- und Kontaktdaten dürfen ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage und zur Durchführung eines möglichen Ankaufs verwendet werden. Eine Weitergabe, werbliche Nutzung oder Nutzung für andere Zwecke ist unzulässig, soweit keine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.
Zugangslinks und Partnerkonten sind vor Zugriff Dritter zu schützen. Der Partner informiert SchrottautoMarkt unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.
10. Haftung
SchrottautoMarkt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
SchrottautoMarkt übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben von Fahrzeughaltern sowie nicht für Zustand, Eigentum, Verfügbarkeit oder Ankaufbarkeit eines Fahrzeugs.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand.
Änderungen und Ergänzungen individueller Konditionen bedürfen der Textform. SchrottautoMarkt informiert über Änderungen dieser Partnerbedingungen rechtzeitig in Textform. Wesentliche nachteilige Änderungen werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung auf bereits laufende Verträge angewandt.
Fassung: 23. August 2026